CORONAPROBLEME?
NICHT HIER!

LOS GEHT'S nach unten scollen

Herzlich willkommen

…auf der Seite, die Ihnen schnell mit Ihren Klagen aufgrund der CORONAKRISE helfen will!.

Wegen der Coronapandemie werden unsere Bürger in vielen Rechtsgebieten mit Klagen konfrontiert. Hierbei handelt es sich nicht nur um die Klagen im Zivil- oder Verwaltungsrecht. Vielmehr geben auch die hierdurch entstehenden Straf- und Bußgeldverfahren, Anlass zu „klagen“, also sich zu beschweren und nach Recht zu suchen.

Von Anfang an hat sich coronaklagen.de gegen unrechtmäßiges Handeln aufgrund der Coronapandemie gewehrt! Diese Seite bietet mit Erfahrung seit Pandemiebeginn und Sachkompetenz schnelle juristische Hilfe an!

Bitte klicken Sie auf Ihr Rechtsgebiet und folgen Sie den weiteren Hinweisen.

Vielen Dank!

GEMEINSAM MEHR ERREICHEN

UNSERE RECHTSGEBIETE

Im Zusammenhang mit der Coronapandemie wurden unzählige Strafverfahren eingeleitet und Bußgelder verhangen, deren Ausgang und letztliche Höhe noch immer vollkommen offen sind. Mit vielen weiteren Straf- und Bußgeldverfahren ist zu rechnen.

In Zeiten der Pandemie sehen sich die Behörden zum Handeln gezwungen, bzw. animiert. Ob dieses Handeln rechtmäßig ist oder war, müssen später Gerichte feststellen. Es herrscht momentan eine völlig unklare Rechtslage. In vielen Verfahren konnten wir helfen und erwirkten Freisprüche, Verfahrenseinstellungen und auch deutliche Reduzierungen der Geldstrafen, bzw. Bußgelder!

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Nicht nur wegen der partiellen Impfpflicht entstehen auf dem Arbeitsmarkt enorme Kündigungswellen. Oftmals sind diese Kündigungen jedoch rechtswidrig, bzw. übereilt. Der § 20a IfSG rechtfertigt nach wie vor keine Kündigungen, Abmahnungen oder die Einbehaltung von Lohn!

Allerdings drohen auch Arbeitgebern Benachteiligungen, die diese nicht hinnehmen müssen. Auch hier müssen die Arbeitsgerichte zur Seite stehen und ebenso die Rechte der Arbeitgeber wahren.

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Anfragen hinsichtlich des Genesenenstatus richten Sie bitte direkt an unsere Korrespondenzkanzlei TRIPP - Rechtsanwaltskanzlei.

Bitte beachten Sie jedoch, dass vorher eine konkrete Zusage Ihrer Rechtsschutzversicherung vorliegen muss, welche Sie mit der Anfrage direkt per Mail übersenden können.

Gesetzesänderungen, neu erlassene Verordnungen, Bußgeldkataloge u.ä. sorgen jeden Tag mehr für Verwirrung und Verärgerung unter der Bevölkerung.

Die einzelnen Regelungen müssen nicht zwangsläufig rechtmäßig sein, weil sie vom Bund, den Ländern, Landkreisen oder Kommunen erlassen wurden. Die zuständigen Verwaltungsgerichte und die Instanzen darüber müssen die Rechtmäßigkeit prüfen dafür sorgen, dass nicht weiter ungerechtfertigt Ihre Grundrechte und andere Gesetze verletzt oder beschränkt werden.

Insbesondere sollten sich Betroffene der partiellen Impfpflicht gegen etwaige Betretungsverbote und/oder Bußgelder zur Wehr setzen! Das RKI gibt selbst zu, dass die Impfung lediglich dem Eigenschutz und nicht dem Fremdschutz dient!

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Durch die Coronapandemie sind unzählbare zivilrechtliche Schäden in unüberschaubaren Ausmaßen entstanden. Es ergeben sich ungeklärte Haftungsfragen. Jemand MUSS für die entstanden Schäden aufkommen.

Es ist notwendig, den richtigen Anspruchsgegner zu finden und Ihre Ansprüche geltend zu machen.

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Es ist natürlich klar, dass nicht jedes Problem sich nur unter einem Rechtsgebiet abfassen lässt.

Denkbar sind beispielsweise Probleme mit häuslicher Gewalt und Scheidungsfragen, die aufgrund des Kontaktverbots nun auftreten.

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Nehmen Sie Kontakt auf

Hier haben Sie die Möglichkeit, die relevanten Daten zu Ihrer Anfrage zu übermitteln. Bitte beachten Sie, dass Ihnen ohne die Angaben in den Pflichtfeldern nicht geholfen werden kann. Nach Ihrer Anfrage werden Sie zeitnah einen Rückruf durch die Nummer 03632 – 61 86 710 erhalten. Seien Sie bitte vorbereitet.

Vielen Dank, dass sie uns und alle Betroffenen unterstützen wollen, gegen die partielle Impfpflicht vorzugehen! Für die Vertretung fallen jedoch Gebühren an.

Bitte holen Sie sich bei Ihrer Rechtsschutzversicherung eine konkrete Deckungszusage und übersenden diese an uns mit Ihrer Anfrage. Tritt keine Rechtsschutzversicherung ein, ist ein Vorschuss auf das folgende Konto zu überweisen:

Empfänger Rechtsanwalt Karl Ronald Neumann
IBAN DE14 8205 5000 0085 0096 52
BIC HELADEF1KYF
Zweck coronaklagen.de - Verfassungsbeschwerde

Dieser beträgt 973,66 € und ergibt sich aus dem anzusetzenden Streitwert.
Der Vorschuss ist nach Unterzeichnung der Vollmacht auf das oben stehende Konto zu Anweisung zu bringen.
Sodann wird die Verfassungsbeschwerde unverzüglich angefertigt und zu Gericht gereicht.
Vielen Dank!

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Informationen zur Verwenundung der in das Formular eingegebenen Daten gibt es in unserer Datenschutzerklärung